Im Bereich des öffentlichen Rechts übernimmt die Kanzlei, vom öffentlichen Dienstrecht und Beamtenrecht als Teil des Arbeitsrechts sowie bestimmten Sonderfällen abgesehen, nur Mandate aus dem Handwerksrecht und dem Gewerberecht sowie aus dem Waffenrecht.
Ausgangspunkt für Beratungen im Handwerks- und Gewerberecht können Fragen und Probleme im Zusammenhang mit
u.ä. sein.
Im Waffenrecht sind meist Fragen der Berechtigung zum Besitz, zum Führen und zum Handel mit bestimmten Waffentypen Ursache von Beratungs- und Vertretungsbedarf. Aufgrund der komplizierten Rechtslage nach den jüngsten Änderungen im Waffengesetz oft auch im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen des Besitzes von Soft-Air-Waffen/Anscheinswaffen o.ä.