Straftrecht

Das öffentliche Bild des Strafverteidigers ist geprägt von seinem Auftritt in der Hauptverhandlung. Weniger bekannt, aber oft nicht minder wichtig ist die Tätigkeit des Verteidigers im Zusammenhang mit:Durchsuchungen und Beschlagnahmen,

  • polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen,
  • Haftbefehlen und Haftprüfungsterminen,
  • Vermittlung von Täter-Opfer-Ausgleichen,
  • Kontakt zur Jugendgerichtshilfe bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  • Besuchen von Mandanten in Justizvollzugsanstalten,
  • Vorbereitung und Durchführung von Berufungen, Revisionen, Wiederaufnahmeverfahren,
  • Entziehungen von Fahrerlaubnissen,
  • Maßnahmen der Strafvollstreckung (Haftbedingungen, Ersatzfreiheitsstrafen etc.).

Nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für andere Beteiligte an einem Strafverfahren ist es häufig sinnvoll, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern, sei es als Zeugenbeistand, als Nebenklagevertreter (insbesondere für Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und von Körperverletzungsdelikten), oder im so genannten Adhäsionsverfahren, bei dem im Rahmen eines Strafprozesses auch gleich zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Täter durchgesetzt werden.