Ein großer Teil der in der Kanzlei bearbeiteten Mandate ist dem Bereich Arbeitsrecht zuzuordnen. Die Kanzlei vertritt bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und deren Interessenvertreter, nicht zuletzt zum besseren Verständnis der Argumentationsstruktur der jeweiligen Gegenseite.
Das Arbeitsrecht ist in besonderem Maße einem ständigen Wandel unterzogen. Die hektische Gesetzgebung der letzten Jahre legt davon eindrucksvoll Zeugnis ab. Außerdem ist das Arbeitsrecht durch ein strenges Regelwerk von Formen und Fristen geprägt, dessen Nichtbeachtung mögliche Ansprüche in vielen Fällen von vorneherein zunichte macht. Nimmt man hinzu, dass die wichtigsten arbeitsrechtliche Regelungen nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammen gefasst sind, sondern sich in Dutzenden verschiedener Gesetze finden, oder gar nur aus Urteilsleitsätzen abzuleiten sind, leuchtet ein, dass mehr als ein Überblick über die jeweils geltende Rechtslage einer nur gelegentlich mit diesem Gebiet befassten Person kaum noch möglich ist.
Darum ist die rechtzeitige Einholung fachkundigen Rats im Arbeitsrecht so wichtig, sowohl für Arbeitgeber, die möglichst gerichtsfeste Maßnahmen ergreifen oder Vereinbarungen schließen wollen, als auch für Arbeitnehmer, die nicht riskieren wollen, dass z.B. eigentlich unzulässige Maßnahmen ihrer Arbeitgeber allein durch Zeitablauf unangreifbar werden.
In folgenden Fällen steht die Kanzlei Ihnen mit Rat und/oder Tat zur Verfügung:
Wegen der gebührenrechtlichen Besonderheiten im Arbeitsrecht (Keine Kostenerstattung durch die unterlegene Partei in der 1. Instanz) wird hier bei Mandatsbeginn auf eine Kostenkalkulation besonderer Wert gelegt.